Neuregelung des Zahnersatzes

Der Zahnersatz ist auch weiterhin im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings treten 2005 zwei Neuerungen in Kraft.

Seit 1. Januar 2005 zahlen die Krankenkassen nicht mehr einen prozentualen Zuschuss zum Zahnersatz, sondern befundbezogene Festzuschüsse. Ab 1. Juli 2005 wird der Zahnersatz außerdem über einen zusätzlichen, einkommensabhängigen Beitragssatz der gesetzlich Versicherten finanziert.
Weitere Infos: www.die-gesundheitsreform.de

Zahnersatz

Natürliche Schönheit.

Zerstörte oder fehlende Zähne können auf sehr natürliche Weise restauriert oder ersetzt werden.
Kunst und Geschick des Zahntechnikers ermöglichen perfekte Rekonstruktionen.

Kronen               Beispiel 1     Beispiel 2

Brücken             Beispiel 1     Beispiel 2